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   FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 3 K 3248/11   

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FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 3 K 3248/11 (https://dejure.org/2015,20110)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.06.2015 - 3 K 3248/11 (https://dejure.org/2015,20110)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 3 K 3248/11 (https://dejure.org/2015,20110)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 138 Abs 4 BewG 1991 vom 13.12.2006, § 81 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Bewertungsrecht - Anlassbewertung von Grundstücken: Keine Gleichsetzung der Wertminderung wegen Reparaturstau (Bauschäden) mit den Reparaturkosten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 198 S 1 BewG, § 138 Abs 4 BewG
    Bewertungsrecht - Anlassbewertung von Grundstücken:Keine Gleichsetzung der Wertminderung wegen Reparaturstau (Bauschäden) mit den Reparaturkosten

  • IWW

    § 138 Abs. 4 BewG; § 146 BewG; § 150 BewG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücksbewertung für die Schenkungsteuer bzgl. Wertminderung wegen Reparaturstaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes eines Grundstücks durch ein Gutachten, Berücksichtigung einer Wertminderung wegen Reparaturstaus eines Gebäudes nur bei konkreten Angaben im Gutachten zur vom Alter des Gebäudes abhängigen Auswirkung der Mängel und Schäden auf ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes eines Grundstücks durch ein Gutachten, Berücksichtigung einer Wertminderung wegen Reparaturstaus eines Gebäudes nur bei konkreten Angaben im Gutachten zur vom Alter des Gebäudes abhängigen Auswirkung der Mängel und Schäden auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1596
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.09.2013 - II R 61/11

    Bewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren für Zwecke der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 3 K 3248/11
    Denn den Steuerpflichtigen trifft nicht nur die Darlegungs-, sondern auch die Nachweislast (BFH, Beschluss vom 14.12.2006 II B 53/06, BFH/NV 2007, 403, Juris Rn. 7 m. w. N.; BFH, Urteil vom 11.09.2013 II R 61/11, BStBl II 2014, 363, Juris Rn. 31).

    Abschläge, Spanneneinordnungen, Beträge und dergleichen müssen vom Gutachter objektivierbar und grundstücksbezogen begründet sein, und zwar nicht nur dem Grunde nach, sondern auch hinsichtlich der Höhe (BFH, Urteil vom 11.09.2013 II R 61/11, BStBl II 2014, 363, Juris Rn. 32).

  • BFH, 05.05.2010 - II R 25/09

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 3 K 3248/11
    Der unplausible Teil des Gutachtens (Anzahl der renovierungsbedürftigen Wohnungen) kann daher zwar herausgerechnet werden (vgl. zur Schließung von Lücken im Gutachten durch FA und Gericht, sofern dies ohne Beweiserhebung möglich ist, BFH, Urteil vom 05.05.2010 II R 25/09, DStRE 2010, 1066, Juris Rn. 18), jedoch hätte dies keinen geringeren Wert zur Folge als den, den das FA mit der Einspruchsentscheidung bereits festgestellt hat, und damit keinen Erfolg der Klage.
  • BFH, 14.12.2006 - II B 53/06

    Bewertung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Grundstückswerts

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 3 K 3248/11
    Denn den Steuerpflichtigen trifft nicht nur die Darlegungs-, sondern auch die Nachweislast (BFH, Beschluss vom 14.12.2006 II B 53/06, BFH/NV 2007, 403, Juris Rn. 7 m. w. N.; BFH, Urteil vom 11.09.2013 II R 61/11, BStBl II 2014, 363, Juris Rn. 31).
  • BGH, 24.01.1963 - III ZR 149/61

    Grenzen der Ersatzleistung nach § 26 BLG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 3 K 3248/11
    Der Verkehrswert einer beschädigten Sache, zB eines Hauses, wird daher - oder kann mindestens - in vielen Fällen höher sein als der Verkehrswert des Hauses in unbeschädigtem Zustand abzüglich der Instandsetzungskosten." (BGH, Urteil vom 24.01.1963 III ZR 149/61, BGHZ 39, 40, Juris Rn. 12).
  • BFH, 24.10.2017 - II R 40/15

    Berücksichtigung von Sanierungskosten in einem Sachverständigengutachten

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juni 2015  3 K 3248/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1596 veröffentlichten Urteil ab.

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